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Vor Beginn der Fällarbeiten von Laubbäumen
und Nadelbäumen ist ab einen Stammdurchmesser von
10 cm, bzw. einen Stammumfang von 30 cm, eine Genehmigung
einzuholen.
Dieser Stammdurchmesser oder Stammumfang wird in einer
Höhe von einem Meter über Bodenoberfläche
gemessen.
Wir beraten Sie gerne darüber, was geht und was
nicht. |